Jedes Jahr aufs Neue: Die Fachanwaltsfortbildung steht an. 15 Zeitstunden müssen nachgewiesen werden. Soweit die Theorie. In der Praxis kursieren jedoch zahlreiche Missverständnisse darüber, wie die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO tatsächlich funktioniert. Diese Irrtümer kosten nicht nur Zeit, sondern manchmal auch bares Geld.
Irrtum Nr. 1: „Selbststudium wird von meiner Kammer nicht anerkannt“
Falsch. Bis zu 5 Stunden Selbststudium pro Jahr sind nach § 15 Abs. 4 FAO bundesweit zulässig – und zwar kammernübergreifend. Die Fachanwaltsordnung sieht das Selbststudium ausdrücklich vor. Entscheidend ist lediglich, dass eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt und dokumentiert wird.
Dennoch ranken sich Gerüchte: „Meine Kammer akzeptiert das nicht.“ Tatsächlich sind die Kammern an die bundeseinheitliche FAO gebunden. Wer also ein ordnungsgemäßes Zertifikat mit Teilnahmebescheinigung und korrigierter Lernerfolgskontrolle vorlegt, erfüllt die Voraussetzungen.
Praxistipp: Selbststudium ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch die günstigste und flexibelste Form der Fortbildung. Ein Drittel der Pflichtstunden lässt sich so bereits abdecken – ohne Anreise, ohne feste Termine, ohne Präsenzzwang.
Irrtum Nr. 2: „Selbststudium ist aufwendiger als ein Seminar“
Viele Fachanwälte scheuen das Selbststudium, weil sie befürchten, sich durch seitenlange Kommentare und Urteile kämpfen zu müssen. Das Gegenteil ist der Fall.
Moderne Selbststudium-Angebote liefern didaktisch aufbereitete Skripte, die gezielt die relevanten Entscheidungen herausfiltern und praxisnah aufbereiten. Statt einen ganzen Tag in einem Seminarraum zu sitzen oder sich zu festen Zeiten vor den Bildschirm zu setzen, lesen Sie die Inhalte in Ihrem Tempo – in der Kanzlei, im Zug oder abends auf dem Sofa.
Die Zeitersparnis ist enorm: Keine Anreise, keine festen Termine, kein Warten auf Pausen. Der anschließende Multiple-Choice-Test ist in 15-20 Minuten erledigt.
Praxistipp: Wer einen vollen Terminkalender hat, profitiert besonders vom Selbststudium. Die Fortbildung passt sich Ihrem Rhythmus an – nicht umgekehrt.
Irrtum Nr. 3: „Selbststudium bedeutet nur lesen – das zählt nicht richtig“
Ein weit verbreitetes Vorurteil. Tatsächlich ist Selbststudium eine vollwertig anerkannte Fortbildungsform, die denselben Nachweiswert hat wie Präsenz- oder Online-Seminare. Entscheidend ist die Lernerfolgskontrolle: Wer einen Multiple-Choice-Test erfolgreich absolviert, weist nach, dass die Inhalte verinnerlicht wurden.
Moderne Selbststudien-Angebote gehen dabei weit über simples Lesematerial hinaus. Sie bieten didaktisch aufbereitete Skripte mit aktueller Rechtsprechung, Praxisfällen und Leitsätzen aus den relevanten Fachgebieten. Für Fachanwälte, die sich gezielt in einem Bereich fortbilden möchten, ohne dafür einen ganzen Tag in einem Seminarraum verbringen zu müssen, ist das Selbststudium oft die effektivere Wahl.
Irrtum Nr. 4: „Bei mehreren Fachanwaltstiteln reichen auch 15 Stunden“
Falsch. Wer mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führt, muss für jede dieser Bezeichnungen 15 Zeitstunden nachweisen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht hat also 30 Pflichtstunden pro Jahr zu erfüllen.
Hier wird es schnell aufwendig – und kostspielig. Umso wichtiger ist eine strategische Planung: Selbststudium kann hier erheblich entlasten, da es zeit- und ortsunabhängig absolviert werden kann. Pro Fachgebiet lassen sich so 5 Stunden bequem im Arbeitsalltag erledigen.
Irrtum Nr. 5: „Teure Seminare sind besser als günstige Angebote“
Nicht unbedingt. Der Preis eines Seminars sagt nichts über dessen Qualität oder Anerkennung aus. Entscheidend ist, dass die Fortbildung inhaltlich dem Fachgebiet entspricht und ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Präsenzseminare kosten häufig zwischen 300 und 600 Euro pro Tag – hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten sowie die Zeit für An- und Abreise. Online-Seminare liegen preislich ähnlich, sparen jedoch Reisezeit. Selbststudium-Angebote sind mit 79 bis 119 Euro deutlich günstiger und bieten dabei denselben Nachweiswert.
Fazit: Wer clever plant, spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Eine Kombination aus verschiedenen Formaten ermöglicht maximale Flexibilität bei gleichzeitiger Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
So erfüllen Sie Ihre Fachanwaltsfortbildung stressfrei
Die Fachanwaltsfortbildung muss keine Last sein. Mit der richtigen Strategie lässt sie sich effizient und kostengünstig erledigen:
- Frühzeitig starten – Wer bereits im ersten Quartal aktiv wird, vermeidet Jahresendstress.
- Formate kombinieren – 5 Stunden Selbststudium + 10 Stunden Online-Seminar = Jahresziel erreicht.
- Günstige Anbieter nutzen – Selbststudium ist die kostengünstigste Form der Fortbildung.
Die Pflicht ist da – aber die Art der Erfüllung liegt in Ihrer Hand. Nutzen Sie die Flexibilität, die Ihnen § 15 FAO bietet.
Über Hanse Seminare
Hanse Seminare bietet Fachanwältinnen und Fachanwälten flexible Fortbildungen als Selbststudium – FAO-konform, preisgünstig und mit Nachweis in vielen Fachgebieten: Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Baurecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. Skript herunterladen, Multiple-Choice-Test absolvieren, Zertifikat erhalten. Einfach, schnell und anerkannt.
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