Erbrecht
Im Fachgebiet Erbrecht stehen Ihnen derzeit zwei Skripten zum Selbststudium gemäß § 15 IV FAO zur Verfügung:
- Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024) (2,5 Fortbildungsstunden – 79,- EUR zzgl. USt.)
- Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024) – ( 5 Fortbildungsstunden – 119,- EUR zzgl. USt.)
Die Skripten enthalten die wichtigsten Entscheidungen des BGH und der Instanzengerichte aus dem Bereich des Erbrechts.
Inhaltliche Schwerpunkte der im Skript wiedergegebenen Entscheidungen sind unter anderem:
- Erbunwürdigkeit im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung
- Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei einem Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung
- Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge des Verzichtenden
- Anfechtung einer „lenkenden Erbausschlagung“*
- Genehmigungspflicht für Rücktrittserklärung des Nachlassverwalters?*
- Auslegung eines notariellen Testaments bzgl. der Ersatzerbeinsetzung des Abkömmlings eines Erben bei Geltendmachung des Pflichtteils*
- Zur Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut*
*) Nur im 5-Stunden-Skript
Unsere Angebote:
Selbststudium 5 Std.
Skript | Lernerfolgskontrolle | Zertifikat
119
00
zzgl. Ust.- Skript lesen
- Lernerfolgskontrolle absolvieren
- Zertifikat für 5 Fortbildungsstunden per E-Mail erhalten
Populär
Selbststudium 2,5 Std.
Skript | Lernerfolgskontrolle | Zertifikat
79
00
zzgl. Ust.- Skript lesen
- Lernerfolgskontrolle absolvieren
- Zertifikat für 2,5 Fortbildungsstunden per E-Mail erhalten
Ihren Fortbildungsnachweis (bestehend aus Teilnahmezertifikat und korrigierter Lernerfolgskontrolle) erhalten Sie spätestes am nächsten Werktag nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle und Zahlungseingang per E-Mail.
Übrigens: Die Lernerfolgskontrolle ist nach dem aufmerksamen Studium des bereitgestellten Skriptes gut zu bewältigen. Sollten Sie die Lernerfolgskontrolle jedoch trotzdem nicht bestehen, haben die Möglichkeit, das Skript noch einmal zu studieren und die Lernerfolgskontrolle erneut zu absolvieren – ohne Aufpreis.