Häufige Fragen

Ihre Teilnahmebestätigung wird zusammen mit der korrigierten Lernerfolgskontrolle spätestens am Werktag nach der Lernerfolgskontrolle und dem Zahlungseingang per E-Mail an Sie versendet. 

Gemäß § 15 Absatz 4 der Fachanwaltsordnung ist es möglich, bis zu 5 Stunden Ihrer Fortbildung im Selbststudium zu absolvieren, so wie es durch die Hanse Seminare angeboten wird. Um diese Stunden anerkannt zu bekommen, müssen Sie lediglich die Teilnahmebestätigung und die korrigierte Lernerfolgskontrolle, die Sie von uns erhalten, bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Beide Dokumente senden wir Ihnen bequem per E-Mail zu.

Um die Lernerfolgskontrolle erfolgreich zu bestehen, müssen Sie mindestens 70% der Fragen richtig beantworten. Wenn Sie das bereitgestellte Skript sorgfältig durchgehen, sollten Sie in der Lage sein, diese Anforderung problemlos zu erfüllen.

Falls Sie die Lernerfolgskontrolle wider erwarten nicht bestehen, informieren wir Sie per Mail darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, das Skript erneut zu studieren und die Lernerfolgskontrolle noch einmal zu absolvieren – und das ganz ohne zusätzliche Kosten!