Häufige Fragen

Eine FAO-Fortbildung im Selbststudium ist eine Fortbildungsform nach § 15 Abs. 4 FAO, bei der Fachanwältinnen und Fachanwälte ihre Fortbildungspflicht durch eigenständiges Lernen erfüllen können. Voraussetzung ist eine Lernerfolgskontrolle, die den erworbenen Kenntnisstand überprüft.

Unsere Selbststudiums-Kurse bei Hanse Seminare sind speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten und ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Fortbildung.

Ja.
Alle Selbststudiums-Fortbildungen von Hanse Seminare erfüllen die formalen Anforderungen der FAO, insbesondere:

  • fachlich geeignete Inhalte

  • klare zeitliche Zuordnung

  • verpflichtende Lernerfolgskontrolle

  • Teilnahme- und Leistungsnachweis

Die Anerkennung erfolgt – wie bei allen Fortbildungen – letztlich durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer.

Nach § 15 FAO dürfen maximal 5 Zeitstunden pro Kalenderjahr und Fachgebiet im Selbststudium absolviert werden. Die restlichen Fortbildungsstunden müssen durch Präsenz- oder Live-Online-Veranstaltungen erbracht werden.

Unsere Kurse sind daher gezielt auf 2,5 oder 5 Stunden ausgelegt.

Ihre Teilnahmebestätigung wird zusammen mit der korrigierten Lernerfolgskontrolle spätestens am Werktag nach der Lernerfolgskontrolle und dem Zahlungseingang per E-Mail an Sie versendet. 

Die Bezahlung erfolgt bequem per Überweisung, PayPal oder mit der Kreditkarte.

Der Ablauf ist bewusst schlank und praxisnah gehalten:

  1. Auswahl des gewünschten Kurses

  2. Sofortiger Zugriff auf die Kursunterlagen (Skript / PDF)

  3. Eigenständiges Studium der Inhalte

  4. Absolvieren der Lernerfolgskontrolle

  5. Erhalt der Teilnahmebescheinigung und Rechnung

Es gibt keine festen Termine und keine Voranmeldung.

Sie benötigen lediglich einen Computer, Handy oder ein Tablet mit Internetzugang. Besondere Software ist nicht erforderlich.

Gemäß § 15 Absatz 4 der Fachanwaltsordnung ist es möglich, bis zu 5 Stunden Ihrer Fortbildung im Selbststudium zu absolvieren, so wie es durch die Hanse Seminare angeboten wird. Um diese Stunden anerkannt zu bekommen, müssen Sie lediglich die Teilnahmebestätigung und die korrigierte Lernerfolgskontrolle, die Sie von uns erhalten, bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Beide Dokumente senden wir Ihnen bequem per E-Mail zu.

Um die Lernerfolgskontrolle erfolgreich zu bestehen, müssen Sie mindestens 70% der Fragen richtig beantworten. Wenn Sie das bereitgestellte Skript sorgfältig durchgehen, sollten Sie in der Lage sein, diese Anforderung problemlos zu erfüllen.

Falls Sie die Lernerfolgskontrolle wider erwarten nicht bestehen, informieren wir Sie per Mail darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, das Skript erneut zu studieren und die Lernerfolgskontrolle noch einmal zu absolvieren – und das ganz ohne zusätzliche Kosten!

Die Lernerfolgskontrolle können Sie bei Bedarf beliebig oft und ohne zusätzliche Kosten wiederholen.

Es gibt keine zeitliche Frist. Sie entscheiden selbst, wann Sie die Lernerfolgskontrolle durchführen möchten.

Ja, das Skript steht Ihnen als PDF dauerhaft zur Verfügung.

 

Ja, wir bieten Sammelbuchungen mit Rabatt an. Die Buchung erfolgt über einen Kanzlei- oder Teamverantwortlichen, und Sie erhalten eine Sammelrechnung. Nehmen Sie dazu gerne direkt Kontakt zu uns auf.