Häufige Fragen zur FAO-Fortbildung im Selbststudium
Antworten zu Ablauf, Lernerfolgskontrolle und Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer.
Grundlagen
Was ist eine FAO-Fortbildung im Selbststudium?
Eine Fortbildung im Selbststudium ist eine rein digitale Fortbildung ohne feste Termine. Sie arbeiten ein Skript (PDF) eigenständig durch und weisen den Lernerfolg über eine verpflichtende Lernerfolgskontrolle im Multiple-Choice-Format nach. Grundlage ist § 15 Abs. 4 FAO.
Wie viele Stunden darf ich als Fachanwalt im Selbststudium absolvieren?
Nach § 15 Abs. 4 FAO sind maximal 5 Zeitstunden pro Kalenderjahr und Fachgebiet im Selbststudium anrechenbar. Die übrigen Stunden der Fortbildungspflicht sind über hörende oder dozierende Teilnahme an Veranstaltungen oder über wissenschaftliche Publikationen zu erbringen. Unsere Kurse sind auf 2,5 oder 5 Stunden ausgelegt.
Einen Überblick über die Fortbildungspflicht insgesamt finden Sie unter Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO.
Ich führe mehrere Fachanwaltsbezeichnungen. Zählt ein Kurs für alle?
Nein. Die Fortbildungspflicht besteht je Fachgebiet gesondert; die Stundenzahlen addieren sich. Auch die 5 Stunden Selbststudium gelten pro Fachgebiet. Wer zwei Fachanwaltschaften führt, kann also zwei Kurse aus den jeweiligen Fachgebieten absolvieren.
Ablauf
Wie läuft das Selbststudium genau ab?
- Fachgebiet und Kursumfang wählen
- Skript als PDF herunterladen – kostenlos und unverbindlich
- Skript im eigenen Tempo durcharbeiten
- Lernerfolgskontrolle online absolvieren und absenden
- Kursgebühr zahlen
- Teilnahmebescheinigung, korrigierte Lernerfolgskontrolle und Rechnung per E-Mail erhalten
Es gibt keine festen Termine und keine Voranmeldung.
Muss ich zahlen, bevor ich das Skript sehe?
Nein. Das Skript steht kostenfrei und ohne Verpflichtung zum Download bereit. Sie können den Inhalt vollständig prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Die Kursgebühr fällt erst an, wenn Sie die Lernerfolgskontrolle abgesendet haben und den Nachweis wünschen.
Gibt es eine Frist für die Lernerfolgskontrolle?
Von unserer Seite nicht. Sie entscheiden selbst, wann Sie die Lernerfolgskontrolle absolvieren. Zu beachten ist allein, dass die Fortbildung nach § 15 FAO im jeweiligen Kalenderjahr absolviert sein muss, für das sie angerechnet werden soll.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
Ein internetfähiges Endgerät genügt – PC, Tablet oder Smartphone. Besondere Software ist nicht erforderlich.
Lernerfolgskontrolle
Wann gilt eine Lernerfolgskontrolle als bestanden?
Zum Bestehen müssen mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet werden.
Was passiert, wenn ich nicht bestehe?
Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail und können die Lernerfolgskontrolle nach erneutem Studium des Skripts wiederholen – beliebig oft und ohne zusätzliche Kosten.
Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer
Wann erhalte ich meine Teilnahmebestätigung?
Die Teilnahmebestätigung wird zusammen mit der korrigierten Lernerfolgskontrolle spätestens am Werktag nach Absenden der Lernerfolgskontrolle und Zahlungseingang per E-Mail versendet – in der Regel schneller.
Welche Unterlagen muss ich bei der Kammer einreichen?
Für das Selbststudium sind zwei Dokumente vorzulegen: die Teilnahmebescheinigung und die absolvierte Lernerfolgskontrolle. § 15 Abs. 5 Satz 2 FAO verlangt den Nachweis ausdrücklich durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen. Sie erhalten beides von uns.
Welche Fristen und Übermittlungswege die einzelnen Kammern vorsehen, haben wir hier zusammengestellt: Nachweis bei den Rechtsanwaltskammern.
Bis wann muss der Nachweis bei der Kammer eingehen?
Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Teil der Kammern erwartet die Unterlagen bis zum 31. Dezember des Fortbildungsjahres, andere zu Beginn des Folgejahres. Nach § 15 Abs. 5 Satz 1 FAO ist der Nachweis unaufgefordert zu erbringen – also ohne Aufforderung durch die Kammer.
Die Fristen der einzelnen Kammern finden Sie in unserer Übersicht zur Nachweispraxis.
Wird das Selbststudium von der Rechtsanwaltskammer anerkannt?
Die Anerkennung erfolgt – wie bei allen Fortbildungen – durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer im Einzelfall. Unsere Kurse sind so aufgebaut, dass sie die Anforderungen des § 15 Abs. 4 FAO erfüllen: strukturiertes Skript, verpflichtende Lernerfolgskontrolle und ein Nachweis, der beide nach § 15 Abs. 5 Satz 2 FAO erforderlichen Bestandteile umfasst.
Was die Kammern im Einzelnen verlangen, lesen Sie unter Nachweis bei den Rechtsanwaltskammern.
Buchung und Zahlung
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte.
Erhalte ich eine Rechnung für die Kanzlei?
Ja. Die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmebescheinigung per E-Mail.
Gibt es Angebote für Kanzleien oder Teams?
Ja. Für Sammelbuchungen gibt es Rabatte; die Buchung erfolgt über einen Teamverantwortlichen. Sprechen Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular an.
Ihre Frage war nicht dabei? Eine ausführliche Darstellung der Fortbildungspflicht finden Sie unter Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
