Test

Fortbildung für Verfahrensbeistände praxisnah und komplett digital.

Verfahrensbeistände tragen im Verfahren eine besondere Verantwortung. Die Fortbildung bei Hanse Seminare trägt dem Rechnung - mit aktueller Rechtsprechung, aufbereitet von erfahrenen Praktikern aus der Familiengerichtsbarkeit. Die Fortbildung ist zum Nachweis Ihrer regelmäßigen Fortbildung gemäß § 158a konzipiert.

Kursinhalte Kurs 2026
Zwischen Konflikt und Schutz – Aktuelle familiengerichtliche Entwicklungen für Verfahrensbeistände
Aktuelle Rechtsprechung
Praxisrelevante Entwicklungen aus BGH und OLG.
Häusliche Gewalt
Gerichtliche Bewertung und Schutzkonzepte.
Kindeswohlgefährdung
§§ 1666, 1696 BGB in der aktuellen Praxis.
Anhörung & Bericht
Struktur und Erwartungen der Gerichte.
Gesetzliche Grundlage
Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände sollen sich regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre fortbilden und dies dem Gericht nachweisen.
§ 158a FamFG
Hier absolvieren Sie die Fortbildung

Direkt loslegen und Fortbildung in 3 Schritten absolvieren.

1

Skript herunterladen

Fortbildungsskript als PDF auf PC, Smartphone oder Tablet laden und lesen.

Skript herunterladen
2

Lernerfolgskontrolle absolvieren

Nach dem Skriptstudium oder parallel dazu hier die Lernerfolgskontrolle mit Multiple-Choice Fragen beantworten.

Zur Lernerfolgskontrolle
3

Zahlung & Teilnahmebescheinigung

Nach der Lernerfolgskontrolle werden Sie automatisch zur Zahlung weitergeleitet. Andernfalls können Sie hier die Kursgebühr entrichten. Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie spätestens am Werktag nach Zahlungseingang.

Zur Zahlung
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Verfahrensbeistand eine Fortbildung nachweisen?

§ 158a FamFG sieht vor, dass Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände sich regelmäßig fortbilden, mindestens alle zwei Jahre, und dies dem Gericht nachweisen.

Akzeptieren alle Familiengerichte diesen Nachweis?

Die hiesige Fortbildung ist als regelmäßige Fortbildung gemäß § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG konzipiert. Bei Vorlage wurde der Nachweis bisher ausnahmslos anerkannt. Eine Gewähr hierfür können wir jedoch nicht übernehmen, da die Anforderungen je nach Gericht variieren.

Zählt das Selbststudium auch für die erstmalige Qualifikation als Verfahrensbeistand (sog. Zertifikatskurs)?

Die hiesige Fortbildung ist als regelmäßige Fortbildung gemäß § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG und nicht als erstmaliges Zertifikat im Sinne von § 158a Abs. 1 Satz 3 FamFG konzipiert. Einzelne Gerichte haben den Nachweis gleichwohl auch als Zertifikatskurs eingeordnet; dafür können wir keine Gewähr übernehmen. Wenn Sie die erstmalige Bestellung als Verfahrensbeistand anstreben, empfehlen wir eine kurze Rückfrage beim zuständigen Gericht.

Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?

Zum Bestehen müssen 70% der Fragen korrekt beantwortet werden. Sollten Sie nicht bestehen, erhalten Sie eine Information per E-Mail und können die Fortbildung ohne weitere Kosten erneut absolvieren.

Wie schnell erhalte ich meinen Fortbildungsnachweis?

Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle und Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung als PDF spätestens am nächsten Werktag.

Wie kann ich bezahlen?

Per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung.

Muss ich eine Voranmeldung vornehmen oder Termine einhalten?

Nein. Sie können jederzeit starten: Skript herunterladen, in Ihrem Tempo bearbeiten und die Lernerfolgskontrolle absolvieren - ohne feste Termine.

Weitere Fortbildungsangebote (FAO)

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