Fortbildungen für Verfahrensbeistände
Flexibel. Einfach. Praxisnah.
Willkommen bei Hanse Seminare – ihrem zuverlässigem Partner für anerkannte Fortbildungen.
Als Verfahrensbeiständin oder Verfahrensbeistand sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu absolvieren (§ 158a FamFG). Wir unterstützen Sie dabei mit einem speziell entwickelten Skriptstudium inklusive Lernerfolgskontrolle, das folgende Vorteile bietet:
- Anerkannt nach § 158a FamFG
- Flexibel in Ort und Zeit
- Einfach in der Durchführung
- Praxisnah in der Ausrichtung
Unsere Fortbildung deckt die geforderten Themenbereiche ab:
- Kindschaftsrecht
- Familienverfahrensrecht
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Entwicklungspsychologie des Kindes.
Erledigen Sie Ihre Pflichtfortbildung unkompliziert – mit Hanse Seminare.
Jetzt starten und Nachweis sichern!
Ihr Fortbildungsnachweis in 3 Schritten...
1. Skript herunterladen und lesen
Das Skript enthält eine Darstellung aktueller und für Ihre Praxis relevanter Themen aus dem Bereich des Kindschaftsrechts. Sie bekommen zudem Informationen zu aktuellen Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte.
2. Lernerfolgskontrolle absolvieren
Absolvieren Sie anschließend für Ihre Lernerfolgskontrolle online einen Multiple-Choice-Test zum Inhalt des Skripts.
3. Fortbildungsnachweis erhalten
Nach der erfolgreichen Absolvierung des Multiple-Choice Tests und der Zahlung der Kursgebühr (119,- EUR zzgl. USt.) erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag Ihren Fortbildungsnachweis per E-Mail.
Die Fortbildung funktioniert in die drei einfachen Schritten:
- Laden Sie (unverbindlich) ein Skript mit den Lehrgangsmaterialien herunter und arbeiten Sie es in Ihrem eigenen Tempo durch.
- Anschließend absolvieren Sie zur Lernerfolgskontrolle einen Multiple-Choice-Test.
- Sofern Sie mindestens 70% der Fragen korrekt beantwortet haben, erhalten Sie nach Zahlung der Kursgebühr Ihren Fortbildungsnachweis per Mail.
Falls die Auswertung Ihrer Lernerfolgskontrolle ergibt, dass Sie weniger als die geforderten 70% der Fragen richtig beantwortet haben, erhalten Sie eine Mail. Sie haben dann die Möglichkeit, das Skript noch einmal zu studieren und die Lernerfolgskontrolle ohne weitere Kosten erneut zu absolvieren.
Die Fortbildung ist als „regelmäßige Fortbildung“ i.S.d. § 158a S. 4 FamFG konzipiert. Das Gesetz sieht vor, dass sich Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände „regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre fortbilden und dies dem Gericht aus Verlangen nachweisen“ – hierfür ist unser Selbststudium konzipiert und hierfür wurde unser Selbststudium bisher ausnahmslos von den Gerichten akzeptiert.
Von mehreren Teilnehmenden wissen wir, dass diverse Gerichte den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Selbststudium sogar als „Zertifikatskurs“ zum erstmaligen Erwerb der Qualifikation als Verfahrensbeistand/Verfahrensbeiständin anerkannt haben. Da die Gerichte hier allerdings unterschiedliche Anforderungen stellen, können wir für eine Anerkennung als „Zertifikatskurs“ nicht garantieren.
Sofern Sie die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung spätestens am nächsten Werktag nach Zahlungseingang.
Die Fortbildung für Verfahrensbeistände bei Hanse Seminare kostet 119,- € zzgl. USt.
Unsere Selbststudium ist für eine Dauer von 7,5 Stunden konzipiert. Aufgrund des unterschiedlichen Lese- und Arbeitstempos kann die im Einzelfall tatsächlich benötigte Zeit jedoch abweichen. Ihr Vorteil: Sie können das Selbststudium jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Sie haben die Möglichkeit, die Fortbildung per PayPal, Überweisung auf unser Bankkonto oder per Kreditkarte zu zahlen. Nach dem Absenden der Lernerfolgskontrolle werden Sie automatisch durch den Zahlungsprozess geführt
Absolvieren Sie anschließend für Ihre Lernerfolgskontrolle online einen Multiple-Choice-Test zum Inhalt des Skripts.
Warum Hanse Seminare?
Hanse Seminare ist Ihr verlässlicher Partner für die Fortbildungen für Fachanwälte und Verfahrensbeistände als Selbststudium. Und das zu einem fairen Preis.
Flexibel.
Flexibilität wird bei uns groß geschrieben: Absolvieren Sie Ihre Fortbildung gemäß § 15 FAO oder § 158a FamFG als Selbststudium wann und wo Sie möchten. Ob unterwegs auf dem Smartphone, im Büro auf PC oder Mac oder zu Hause auf dem Sofa per Tablet. Unser Selbststudium ist stets verfügbar und lässt sich so auch spontan in den Arbeitsalltag integrieren.
Einfach.
Skript wählen, herunterladen und lesen, Multiple-Choice Test absolvieren, Teilnahmegebühr zahlen und spätestens am nächsten Werktag erhalten Sie per E-Mail die Teilnahebestätigung. Digitale Fortbildung leichtgemacht!
Praxisnah.
Fortbildung mit echtem Mehrwert: Die Skripten für das Selbststudium werden fortlaufend aktualisiert und enthalten die relevantesten obergerichtlichen Entscheidungen der letzten Zeit. Sie erhalten so stets einen zuverlässigen Überblick über die neusten Entwicklungen im Familienrecht – Das „A“ und „O“ für eine Tätigkeit am Zahn der Zeit.